Die Uhr tickt: Bis zum UN-Klimagipfel in Paris Ende diesen Jahres verbleiben nur noch wenige Verhandlungstage. Bei der derzeitigen Klimakonferenz in Bonn, der letzten Zwischenverhandlung vor Paris, liegt zum ersten Mal ein konkreter Entwurf für das zu beschließende Abkommen vor. Dieser Entwurf enthält jedoch bisher zu den wichtigen Themen Minderung, Anpassung an den Klimawandel, Finanzierung sowie Verlust und Schaden jeweils mehrere Optionen zur Wahl, von denen einige ehrgeiziger sind als andere. “Wie ambitioniert das Klimaabkommen letztendlich sein wird, hängt nun davon ab, auf welche der Textbausteine sich die Delegierten einigen”, so das SRzG-Vorstandsmitglied Anna Braam, das an der Klimakonferenz in Bonn teilnimmt.

Vor allem im Bereich Verlust und Schaden divergieren die Meinungen immens. Während einige Staaten diesen Punkt komplett aus dem Verhandlungsentwurf herausnehmen möchten, setzen sich vor allem die Entwicklungsländer für institutionalisierte Mechanismen sowie eine Finanzierung ihrer klimabedingten Schäden ein. Historisch gesehen sind allein zehn Staaten für 78 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich, die Folgen des Klimawandels treffen jedoch am stärksten diejenigen Länder, die nur einen sehr geringen CO2-Ausstoß haben. “Gerade vor diesem Hintergrund ist eine faire Einigung zwischen den Ländern, insbesondere zur Errichtung von Mechanismen im Bereich Verlust und Schaden unbedingt erforderlich”, meint Anna Braam.

Derzeit finden die Verhandlungen ausschließlich in Untergruppen, den sogenannten Spin-off Groups, statt. Die SRzG kritisiert, dass die Zivilgesellschaft zu diesen Gesprächsrunden keinen Zutritt hat. “Der Prozess wird durch den Ausschluss der Zivilgesellschaft sehr intransparent. Die Beobachtung des Prozesses sowie eine Einflussnahme sind dadurch massiv erschwert”, bemängelt Anna Halbig, Botschafterin der SRzG und ebenfalls Teilnehmerin in Bonn.

Im internationalen Klimaschutz gilt bislang das 1997 verabschiedete Kyoto-Protokoll, welches im Jahr 2012 verlängert wurde (Kyoto II). Das Kyoto-Protokoll enthält erstmals rechtsverbindliche Begrenzungs- und Reduzierungsverpflichtungen für Industrieländer. Das in Paris zu beschließende Abkommen soll die Nachfolge des Kyoto-Protokolls antreten, da dieses 2020 auslaufen wird. Geplant ist, dass das Pariser Abkommen – sofern es einstimmig verabschiedet wird – für die ratifizierenden Staaten im Jahre 2020 in Kraft treten wird.