Die Rechte zukünftiger Generationen zu sichern, ist eine dauerhafte Aufgabe.

Wer sich für die gute Sache der Generationengerechtigkeit einsetzen will, kann Fördermitglied der SRzG werden. Damit unterstützen Sie direkt die Arbeit der Stiftung. Als gemeinnütziger und unabhängiger Think Tank mit geringer Kapitalbasis ist die SRzG auf die Unterstützung privater Förderer angewiesen.

Wir setzen uns aktiv für die Jungen in unserer Gesellschaft und für die Chancen der noch nicht Geborenen ein. Dazu betreiben wir politische Lobby- und Pressearbeit, organisieren Veranstaltungen, initiieren Kampagnen und unterstützen wissenschaftliche Forschung.
Unter anderem fordern wir, dass

  • die Rechte zukünftiger Generationen im Grundgesetz verankert werden und eine institutionelle Vertretung (z.B. durch eine Ombudsperson) für sie geschaffen wird
  • das Rentensystem im Sinne nachrückender Generationen reformiert wird
  • Ressourcen- und Klimaschutz oberste Priorität in der politischen Gestaltung erhalten
  • junge Menschen am Arbeitsmarkt nicht benachteiligt werden
  • ein Wahlrecht durch Eintragung für Unter-18-jährige eingeführt wird, um die Prioritätenverschiebung hin zu den Interessen der wachsenden älteren Generation auszugleichen

Um unsere Arbeit weiter intensiv und engagiert fortsetzen zu können, sind wir auf Spenden angewiesen. Wir versichern, mit dem uns anvertrauten Geld sparsam und effizient umzugehen. Der Großteil unserer Aktivitäten stützt sich auf ehrenamtliches Engagement, so arbeiten z.B. auch Vorstand und Pressesprecher komplett unentgeltlich. Alle Fördermitglieder erhalten den regelmäßigen Newsletter der SRzG, in dem die Stiftung über ihre Tätigkeit und allgemein zu Generationengerechtigkeit informiert.

Um Mitglied im SRzG-Förderkreis zu werden, füllen Sie bitte einen Antrag auf Mitgliedschaft aus. Jedes Mitglied soll den Jahresbeitrag nach Leistungsfähigkeit selbst festsetzen, wobei allerdings für Unterdreißigjährige der Mindestbeitrag von 25€ und für Ältere von 50€ gilt.  Organisationen können ebenfalls Mitglied werden, für sie gilt ein Mindestbeitrag von 100€ jährlich.

Die Mitgliedschaft wird wirksam, sobald das Antragsformular bei der SRzG eingegangen ist und der erste Mitgliedsbeitrag überwiesen oder eingezogen wurde. Die folgenden Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum 1. März eines Jahres eingezogen bzw. müssen bis zu diesem Termin überwiesen werden. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, bitten wir Sie, von der Möglichkeit der Einzugsermächtigung Gebrauch zu machen.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist bei uns jederzeit möglich und gilt jeweils zum Jahresende. Eine Mitteilung per Brief, Fax oder Mail reicht aus.