Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) begrüßt den jüngsten Beschluss des EU-Umweltrates, sich bei den Klimaverhandlungen in Paris für eine weltweite Emissionsminderung auf Null einzusetzen. „Die Ankündigung des EU-Umweltrates lässt hoffen, dass die Europäische Union wieder die Vorreiterrolle im Klimaschutz einnimmt und den Abschluss eines ambitionierten und verbindlichen Klimaabkommens in Paris vorantreibt“, so Anna Halbig, Botschafterin der SRzG. Eine vollständige Dekarbonisierung bis 2100 ist nach Ansicht des Weltklimarats nötig, um das anvisierte 2-Grad-Ziel noch erreichen zu können. Sowohl an der 21. Klimakonferenz vom 30.11. bis 11.12.2015 in Paris als auch an der vorausgehenden Verhandlungsrunde vom 19. bis 23.10.2015 in Bonn werden Mitglieder der SRzG teilnehmen.

Am 18. September 2015 wurde per EU-Beschluss der Weg frei für ein neues Verhandlungsmandat im Hinblick auf die COP21 in Paris. Das bedeutet, dass die bereits im Oktober festgelegten CO2-Minderungsziele verbindlich werden: Bis 2030 soll der Treibhausgas-Ausstoß im Vergleich zum Jahr 1990 um 40 Prozent gesenkt werden, bis 2050 um 80 bis 95 Prozent. Zwar gehört die EU mit ihrer Aussage zu den Minderungszielen noch zu den ehrgeizigeren Teilnehmern, dennoch kritisieren Umweltorganisationen wie Greenpeace und der WWF, dass es weitreichenderer Zusagen bedarf, um die Klimaerwärmung auf 2 Grad zu begrenzen.

Die EU hat sich im Rahmen des Verhandlungsmandats für Paris zudem darauf geeinigt, dass die von den Staaten vorgelegten Klimabeiträge alle fünf Jahre einer dynamischen Kontrolle unterliegen sollen. „Durch die regelmäßige Überprüfung der nationalen Klimaziele soll sichergestellt werden, dass die nationalen Ziele langfristig angepasst und gesteigert werden. Die momentan eingereichten Klimaziele sind überwiegend unzureichend um das 2-Grad-Ziel einzuhalten, eine Erhöhung ist demnach dringend nötig“, so Anna Halbig, Botschafterin der SRzG. Christiane Brunner, Umweltsprecherin der österreichischen Grünen, geht der Review-Mechanismus aber noch nicht weit genug: Mit der nachträglichen Anhebung von Klimazielen würden heikle Fragen lediglich auf einen späteren Zeitpunkt vertagt werden. Unklar bleibt außerdem, auf welche Berechnungsgrundlage die EU ihre Klimaversprechen stellt.

Die SRzG spricht sich auch für die Verschärfung des Europäischen Emissionshandelssystems durch die Einführung einer Marktstabilitätsreserve (MSR) aus. Danach soll die Anzahl der im Markt gehandelten Zertifikate jährlich um zwölf Prozent reduziert und im MSR-Fonds eingelagert werden. Ein Zertifikat berechtigt zum Ausstoß von einer Tonne CO2 und kostet den Emittenten bislang circa zehn Euro. Durch den Ausstoß von einer Tonne Kohlendioxid wird allerdings ein Schaden in Höhe von 80 Euro verursacht, wie das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft kürzlich wissenschaftlich belegte. „Die bestehende Regelung im Emissionshandel ist schlicht nicht nachhaltig – weder für das Klima noch für die nationalen Haushalte. Hier musste dringend nachgebessert werden“, so SRzG-Vorstandsmitglied Anna Braam. Das Inkrafttreten der Marktstabilitätsreserve ist allerdings erst für 2019 vorgesehen.