U18-Wahl – SRzG-Büro ist Wahllokal

Die SRzG setzt sich dafür ein, dass auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wählen dürfen. Leider ist dies in Deutschland zur Zeit noch nicht möglich. Damit politisch interessierte Kinder und Jugendliche ihre Stimme trotzdem laut und sichtbar ausdrücken können, nimmt die SRzG als eines von zahlreichen bundesweiten Wahllokalen an der U18-Wahl der nächsten Bundestagswahl, …

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