Wir danken Ihnen von ganzem Herzen, wenn Sie die Möglichkeit in Betracht ziehen, unsere SRzG in Ihrem Testament zu bedenken. Mit einer starken Vision und mutigen jungen Menschen trägt die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen Ihre Ideale weiter, hält die Erinnerung an Sie lebendig und setzt sich bis weit in die Zukunft für kommende Generationen sein.

Die SRzG ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und kann daher als Mit- oder Alleinerbe im Testament eingesetzt werden. Sie können auch verfügen, dass Ihre Erbschaft für ein bestimmtes Projekt verwendet werden soll. Wenn Sie die SRzG zwar nicht als Erbe einsetzen möchten, aber uns trotzdem etwas zukommen lassen wollen, so können Sie zugunsten der SRzG auch ein so gennantes Vermächtnis aussetzen.

Wir versprechen Ihnen, dass Ihre Unterstützung den zukünftigen Generationen zugute kommen wird.

Die Abfassung eines Testamentes ist eine sehr persönliche Angelegenheit und will gut überlegt und besprochen sein. Unsere Büroleitung steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich behandeln wir Testaments- und Erbschaftsangelegenheiten vertraulich. Wenn Sie die SRzG bedenken möchten, verwenden Sie bitte die juristisch korrekte Bezeichnung: Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen.

 

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie unsere Büroleitung an.

per Telefon: 0711/28052777
per E-Mail: kontakt@srzg.de